Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2019/904, bekannt als SUP-Directive, einen bedeutenden Schritt unternommen, um der Plastikflut Einhalt zu gebieten und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Diese Richtlinie stellt insbesondere für den E-Commerce eine große Herausforderung dar. Plastik, besonders in Form von Einwegverpackungen, ist in dieser Branche allgegenwärtig. Mit der stetig wachsenden Plastikproduktion, die 2022 beeindruckende 400,3 Millionen Tonnen erreichte, trägt der Online-Handel erheblich zur Müllproduktion bei. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Ziele und Maßnahmen der SUP-Directive und wie Online-Händler durch nachhaltige Verpackungslösungen und richtige Kennzeichnung ihren Beitrag zur Reduzierung von Plastikmüll leisten können.

Richtlinie (EU) 2019/904 Kampf gegen die Plastikflut

Die Richtlinie (EU) 2019/904 bzw. Single Use Plastic EU-Directive – kurz SUP Directive und die entsprechende Kennzeichnung von Einwegprodukten soll die Plastikflut in der EU eindämmen. Die weltweite Produktion von Plastik hat im Jahr 2022 eine enorme Menge von 400,3 Millionen Tonnen erreicht. Das ist ein Anstieg von etwa 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und zeigt, wie rasant sich die Plastikproduktion seit den 1950er Jahren entwickelt hat. Diese Zahlen bringen jedoch erhebliche Umweltauswirkungen mit sich. Einwegverpackungen, die im Durchschnitt nur eine Lebensdauer von einem halben Jahr haben, tragen massiv zur Müllproduktion bei. Die großen Mengen an Verpackungsmüll führen unweigerlich zu einer Herausforderung für die Recycling-Systeme und dem Waste-Management. Unter anderem durch falsches Entsorgen enden viele Einwegverpackungen nicht wie gewünscht im Recycling-Kreislauf, sondern im Meer. Dies führt zu einer immer höheren Meeresverschmutzung. Bei der internationalen Küstenreinigung 2022 waren Zigarettenstummel das häufigste Abfallprodukt, gefolgt von Plastikflaschen und Lebensmittelverpackungen. Insgesamt wurden dabei mehr als 15 Millionen Abfallstücke von Stränden und aus den Ozeanen gesammelt.

Die Ziele der Richtlinie (EU) 2019/904 – Kennzeichnung als Maßnahme

Mit der Richtlinie (EU) 2019/904 hat die Europäische Union ehrgeizige Pläne, um den Verbrauch von Einwegplastik drastisch zu reduzieren und die Umweltauswirkungen zu minimieren. Die Richtlinie (EU) 2019/904 zur „Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ ist ein großer Schritt in Richtung einer plastikärmeren Zukunft. Ziel dieser Richtlinie (EU) 2019/904 ist es, die Umweltbelastung durch bestimmte Kunststoffprodukte zu verringern und gleichzeitig den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu fördern. Konkret bedeutet dies ein Verbot für bestimmte Einwegplastikprodukte wie Besteck, Teller, Strohhalme und Rührstäbchen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen, wie eine bestimme Kennzeichnung, ergriffen werden, um den Verbrauch von Einwegplastik zu senken, die Recyclingquoten zu erhöhen und wiederverwendbare Alternativen zu fördern. Die EU möchte hier eine Vorreiterrolle im globalen Kampf gegen Plastikmüll einnehmen.

Was genau beinhaltet die Richtlinie (EU) 2019/904?

Die EU Richtlinie 2019/904 zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu verringern und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu fördern. Diese Maßnahmen sind von großer Bedeutung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts.

Richtlinie (EU) 2019/904: Ziele und Geltungsbereich

Das Hauptziel der Richtlinie (EU) 2019/904 ist es, die Umweltauswirkungen von Einwegkunststoffprodukten, Artikeln aus oxo-abbaubarem Kunststoff sowie Fanggeräten, die Kunststoff enthalten, zu verringern. Sie umfasst Maßnahmen wie Verbrauchsminderung, Marktbeschränkungen und Produktanforderungen, um die Verwendung von nachhaltigen Alternativen zu fördern und Abfälle zu reduzieren.

Richtlinie (EU) 2019/904: Wichtige Maßnahmen

Verbrauchsminderung: Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch bestimmter Einwegkunststoffartikel bis 2026 deutlich zu reduzieren. Dies umfasst nationale Verbrauchsminderungsziele, die Förderung wiederverwendbarer Alternativen und wirtschaftliche Instrumente wie Gebühren für Einwegkunststoffprodukte. Wer jetzt über den Einsatz von Mehrwegverpackungen im Online-Handel nachdenkt, liegt möglicherweise goldrichtig.

Marktbeschränkungen: Bestimmte Einwegkunststoffprodukte, für die es geeignete und erschwingliche Alternativen gibt, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dazu gehören beispielsweise Besteck, Teller, Trinkhalme und Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol.

Produktanforderungen: Einweggetränkebehälter dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Verschlüsse und Deckel während der gesamten Nutzungsdauer am Behälter befestigt bleiben. Darüber hinaus müssen Getränkeflaschen bis 2025 zu mindestens 25% und bis 2030 zu mindestens 30% aus recyceltem Kunststoff bestehen.

Kennzeichnungsvorschriften: Bestimmte Einwegkunststoffartikel müssen eine deutlich sichtbare und lesbare Kennzeichnung tragen, die Informationen über die korrekte Entsorgung und die Umweltauswirkungen unsachgemäßer Entsorgung enthält. Dazu gehören beispielsweise Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern und Getränkebecher.

Erweiterte Herstellerverantwortung EPR: Hersteller von Verpackungen und insbesondere Einwegkunststoffartikeln müssen die Kosten für Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Sensibilisierungsmaßnahmen tragen. Kurz: EPR. Mehr zum Thema Erweiterte Herstellerverantwortung erfahren Sie in unserem Blog. Auch auf unserem YouTube-Kanal beschäftigen wir uns regelmäßig mit dem Thema:

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Getrennte Sammlung: Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Einwegkunststoffartikel zum Zweck des Recyclings getrennt gesammelt werden. Bis 2025 sollen 77% und bis 2029 90% der Einwegkunststoffgetränkeflaschen getrennt gesammelt werden. Sind Sie unsicher, wie Sie manche Abfälle korrekt entsorgen? Unser Blogartikel „Müll richtig trennen – Was gehört in welche Tonne?“ sorgt wahrscheinlich für einige erstaunte Gesichter.

Sensibilisierungsmaßnahmen: Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher über die Verfügbarkeit wiederverwendbarer Alternativen, die Auswirkungen unsachgemäßer Entsorgung auf die Umwelt und die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung zu informieren.

Überwachung und Berichterstattung: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Europäischen Kommission jährlich Daten über den Verbrauch und die Sammlung von Einwegkunststoffartikeln sowie über die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen zu übermitteln. Die Kommission wird diese Daten überprüfen und regelmäßig Berichte über die Fortschritte und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen vorlegen.

Sanktionen: Die Mitgliedstaaten müssen Sanktionen für Verstöße gegen die Vorschriften dieser Richtlinie festlegen und durchsetzen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Bewertung und Überprüfung

Die Kommission wird die Richtlinie (EU) 2019/904 bis 2027 bewerten und gegebenenfalls Vorschläge für verbindliche quantitative Verbrauchsminderungsziele und weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Kunststoffabfällen vorlegen. 

Die Richtlinie (EU) 2019/904 stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Umweltbelastung durch Einwegkunststoffprodukte zu verringern und den Übergang zu nachhaltigeren und kreislauforientierten Wirtschaftsmodellen zu fördern.

Zusätzlich zu der Richtlinie (EU) 2019/904 gibt es in Deutschland ein weiteres Gesetz, das den Einwegkunststoffverbrauch reduzieren soll, nämlich das Einwegkunststofffondsgesetz.

Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und das DIVID Portal

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Reduzierung von Einwegplastik. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) wurde in Deutschland eingeführt, um die Hersteller von Einwegplastikprodukten stärker in die Verantwortung zu nehmen und zur Finanzierung der Sammlung und Entsorgung von Plastikmüll beizutragen. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die Einwegplastikprodukte in Verkehr bringen, eine Abgabe in einen Fonds zahlen müssen. Dieser Fonds wird dann verwendet, um die Kosten für die Reinigung und Entsorgung des Plastikmülls zu decken.

Das DIVID Portal

Um die Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) zu unterstützen und zu verwalten, wurde das DIVID Portal (Digitales Informations- und Verwertungs-Informations- und Dokumentationsportal) entwickelt. Das Online-Portal dient als zentrale Plattform, auf der Unternehmen ihre Einwegplastikprodukte registrieren und die entsprechenden Abgaben berechnen und entrichten können. Das Portal bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, die es den Unternehmen erleichtert, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Das DIVID Portal bietet zudem eine transparente Übersicht über die gesammelten Abgaben und deren Verwendung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mittel aus dem Fonds effektiv und effizient eingesetzt werden, um die Umweltbelastung durch Plastik zu reduzieren. Unternehmen können über das Portal auch Berichte und Analysen abrufen, die ihnen helfen, ihre Plastiknutzung zu überwachen und zu optimieren.

Bedeutung für Unternehmen und Verbraucher

Für Unternehmen bedeutet das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und das DIVID Portal eine zusätzliche Verpflichtung, aber auch eine Chance, ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu verbessern. Durch die Registrierung und Abgabezahlungen im DIVID Portal tragen Unternehmen aktiv zur Reduzierung von Plastikmüll bei und fördern gleichzeitig eine nachhaltigere Wirtschaft. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren ebenfalls, da die Maßnahmen zur Reduzierung von Einwegplastik letztlich zu saubereren Städten und weniger Umweltverschmutzung führen.

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Richtlinie (EU) 2019/904 - Wie der E-Commerce zur Reduzierung von Plastik beitragen kann

Auch als Online-Händler kann man neben der Erfüllung der Richtlinie (EU) 2019/904 und des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) eine Menge tun, um den Plastikverbrauch zu reduzieren. Zunächst sollte man sich die Frage stellen, welche Materialien und Verpackungen im eigenen Unternehmen verwendet werden. Recyclingfähige Materialien und Verpackungen sind ein guter Anfang. Polybags aus recyceltem Material sind zum Beispiel eine großartige Möglichkeit, den Bedarf an fossilen Rohstoffen zu senken und gleichzeitig die CO2-Emissionen zu reduzieren. Darüber hinaus sollte man überlegen, wie man die Menge an Verpackungsmaterialien insgesamt minimieren kann. Effizientere Verpackungslösungen, die es ermöglichen, größere Mengen an Produkten in einer Verpackungseinheit zusammenzufassen, sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zusätzlich tragen die Verpflichtungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ebenfalls zum Recycling bei.

Inwieweit eine Kennzeichnung helfen kann

Die Anbringung einer klaren und deutlichen Kennzeichnung von Produkten und Verpackungen kann einen großen Unterschied machen. Hierzu wird die Kennzeichnung „Produkt enthält Kunststoff“ seit dem 03.07.2021 von den EU-Mitgliedsstaaten auf bestimmten Produkten verlangt. Weitere Details dazu finden Sie in Ihrer Recycling-Symbole Übersicht unseres digitalen Services. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher genau wissen, welche Produkte Plastik enthalten und wie sie richtig entsorgt werden müssen, können sie fundierte Entscheidungen treffen. Verpflichtende Markierungen, die über den Kunststoffgehalt und die Entsorgungsmöglichkeiten informieren, sind hier der Schlüssel. Solche Kennzeichnungen helfen nicht nur, Abfälle korrekt zu entsorgen, sondern erhöhen auch das Bewusstsein für die Umweltauswirkungen von Plastik. Es ist eine einfache, aber effektive Möglichkeit, Verbraucher dazu zu bewegen, nachhaltigere Alternativen zu wählen.

Quelle: bmuv.de

Alle können persönlich dazu beitragen

Auch im Alltag können wir alle einen Teil dazu beitragen, den Plastikverbrauch zu reduzieren. Es fängt schon bei kleinen Dingen an: Wiederverwendbare Taschen, Flaschen und Behälter sind einfache und effektive Alternativen zu Einwegplastik. Beim Einkaufen sollten wir darauf achten, Produkte zu wählen, die möglichst wenig oder gar nicht in Plastik verpackt sind. Produkte aus recycelten Materialien oder biologisch abbaubarem Plastik sind ebenfalls eine gute Wahl. Durch bewusste Kaufentscheidungen und korrektes Recycling können wir alle einen Unterschied machen. Jeder kleine Schritt zählt, und gemeinsam können wir viel bewirken.

Fazit

Die Richtlinie (EU) 2019/904 markiert einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen die Plastikflut und stellt sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor neue Herausforderungen und Möglichkeiten. Besonders der E-Commerce ist gefordert, durch nachhaltige Verpackungslösungen und klare Kennzeichnung einen Beitrag zur Reduzierung von Einwegplastik zu leisten. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und das DIVID Portal unterstützen dabei, die Verantwortung für Plastikmüll gerechter zu verteilen und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Letztlich profitieren wir alle von saubereren Städten und einer gesünderen Umwelt, wenn jeder seinen Teil zur Reduzierung des Plastikverbrauchs beiträgt. Gemeinsam können wir eine plastikärmere Zukunft gestalten.

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